Glasapparatebauer/-in
Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung. Die dreijährige Ausbildung findet im wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
Der Glasapparatebauer bzw. die Glasapparatebauerin stellen die verschiedenen Glasapparate, Glasgeräte, kleine Versuchsanlagen aus Glas her. Dabei wenden sie solche Herstellungsverfahren an wie mechanische oder thermische Trennverfahren, Einschmelzen von Glasrohren, Biegen von Glasrohren sowie das Herstellen
komplizierter Glasapparate nach Zeichnungsvorlage. Optimale Funktion und hohe Qualität der Apparate zeichnen die meist in Einzelfertigung hergestellten Produkte des Glasapparatebauers aus.
Nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung stehen Ausübungsmöglichkeiten in Industrie- und Handwerksbetrieben, Laborglashandlungen, Laboratorien und Forschungseinrichtungen offen.
Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten:
Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über Material- und Lagerwesen, Umweltschutz, Hydraulik, Pneumatik, EDV-Grundkenntnisse.
Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis):
Industriemeister der Fachrichtung Glas oder Glasapparatebaumeister, Techniker der Fachrichtung Glastechnik oder Techniker Betriebswissenschaft